Bürgergeld Tabelle 2023 | Wie viel Bürgergeld?

Bürgergeld Tabelle 2023Die Bürgergeld Tabelle 2023 zeigt, wie viel Bürgergeld Leistungsempfänger jeden Monat vom Jobcenter erhalten. Beim Wechsel von Hartz IV zum neuen Bürgergeld, erfolgte auch eine Anpassung der Regelsätze. Dadurch können sich die Bezugsberechtigten über bis zu 53 Euro mehr Geld pro Monat freuen. Allerdings bekommen nicht alle Bürgergeldempfänger gleich viel Geld im Monat. Aus der hier zur Ansicht bereitgestellten Bürgergeld Tabelle lässt sich ersehen, mit wie viel Bürgergeld Sie im Monat rechnen können.

Unterschiedliche Regelschätze beim Bürgergeld

Beim Bürgergeld gibt es verschiedene Regelsätze. Zum einen muss zwischen minderjährigen und volljährigen Leistungsempfänger differenziert werden. Wie viel Bürgergeld ein Minderjähriger erhält, hängt immer von seinem Alter ab. Zum andern gibt es auch unterschiedliche Regelsätze für Alleinstehende und Leistungsempfänger in einer Partnerschaft.

Alleinstehende bekommen ab Januar 2023 monatlich 502 Euro Bürgergeld. Das sind 53 Euro mehr im Monat als früher bei Hartz IV. Wer in einer Partnerschaft lebt, muss sich mit weniger Geld begnügen. Dann erhält man nur 451 Euro Bürgergeld im Monat. Das ist aber immerhin noch ein Plus von 50 Euro im Monat verglichen mit den Hartz-IV-Zeiten. Die folgende Bürgergeld Tabelle 2023 gibt einen Überblick über die neuen Regelsätze für alle Leistungsempfänger.

Bürgergeld Tabelle 2023

Regelbedarf für … Regelsatz
Alleinstehende 502 Euro
Volljährige Partner 451 Euro
Volljährige von 18 – 24 Jahre

Leistungsempfänger unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen

402 Euro
Jugendliche von 14 – 17 Jahre 420 Euro
Kinder von 6 – 13 Jahre 348 Euro
Kinder von 0 – 5 Jahre 318 Euro

Wer zuvor bereits Hartz IV bezogen hat, muss keinen neuen Antrag einreichen. Die Umstellung von Hartz IV auf das neue Bürgergeld erfolgt zum Jahreswechsel ganz automatisch.

Zusätzliche Unterstützung für Bürgergeldempfänger

Wer einen Anspruch auf Bürgergeld hat, bekommt aber nicht nur die in der Bürgergeld Tabelle 2023 angegebenen Regelsätze, sondern auch noch weitere Unterstützung. Das Jobcenter übernimmt für den Bürgergeldempfänger zusätzlich auch noch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Man hat sogar eine zwölfmonatige Karenzzeit eingeführt, in der das Amt die Miete zahlt, ohne zu prüfen, ob die Wohnung angemessen ist. Anders ist es bei den Heizkosten. Diese übernimmt das Jobcenter von Anfang an nur in angemessener Höhe.

Die Stromkosten werden im Gegensatz zu den Heizkosten nicht zusätzlich vom Jobcenter übernommen, sondern sich bereits in den Regelsätzen enthalten.

Wann gibt es Bürgergeld?

Für die Leistungsempfänger ist es nicht nur wichtig zu wissen, wie viel Bürgergeld sie bekommen, sondern auch wann sie das Geld bekommen. Da das Bürgergeld dazu dient, die Finanzierung der Lebenshaltungskosten sicherzustellen, wird es immer für einen Monat im Voraus ausgezahlt. Deswegen zahlt das Jobcenter das Bürgergeld in der Regel am letzten Werktag (außer Samstag) des vorherigen Monats an die Leistungsempfänger aus. Die folgende Tabelle zeigt, wann das Jobcenter das Bürgergeld für die Monate Januar bis Dezember 2023 auszahlt.

Tabelle Bürgergeld Auszahlungstermine 2023

MonatBürgergeld Auszahlungstermine
Januar 2023Freitag, 30.12.2022
Februar 2023Dienstag, 31.01.2023
März 2023Dienstag, 28.02.2023
April 2023Freitag, 31.03.2023
Mai 2023Freitag, 28.04.2023
Juni 2023Mittwoch, 31.05.2023
Juli 2023Freitag, 30.06.2023
August 2023Freitag, 28.07.2023
September 2023Donnerstag, 31.08.2023
Oktober 2023Freitag, 29.09.2023
November 2023Dienstag, 31.10.2023
Dezember 2023Donnerstag, 30.11.2023

Normalerweise überweist das Jobcenter das Geld direkt auf das vom Leistungsempfänger angegebene Konto. Sollte der Leistungsempfänger aber über kein Konto verfügen, kann er alternativ auch einen Scheck erhalten. Diesen kann man sich bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank auszahlen lassen. Dabei fallen allerdings Kosten an.

Leistungskürzung bei Pflichtverletzungen

Wer das Bürgergeld in voller Höhe erhalten möchte, sollte zudem darauf achten, die vorgegebenen Termine einzuhalten. Denn seit Beginn des Jahres können die Jobcenter wieder Sanktionen bei Pflichtverletzungen der Bürgergeldempfänger verhängen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Termine nicht eingehalten werden oder zumutbare Jobs abgelehnt werden. Beim 1. Verstoß des Leistungsempfängers droht eine Leistungskürzung um 10 % für einen Monat. Beim 2. Verstoß steigert sich die Strafe. Dann muss der Leistungsempfänger mit einer Leistungskürzung um 20 % für zwei Monate rechnen. Ab dem dritten Verstoß kann das Amt die Leistungen sogar 30 % für drei Monate kürzen.