Die Bürgergeld Tabelle 2023 zeigt, wie viel Bürgergeld Leistungsempfänger jeden Monat vom Jobcenter erhalten. Beim Wechsel von Hartz IV zum neuen Bürgergeld, erfolgte auch eine Anpassung der Regelsätze. Dadurch können sich die Bezugsberechtigten über bis zu 53 Euro mehr Geld pro Monat freuen. Allerdings bekommen nicht alle Bürgergeldempfänger gleich viel Geld im Monat. Aus der hier zur Ansicht bereitgestellten Bürgergeld Tabelle lässt sich ersehen, mit wie viel Bürgergeld Sie im Monat rechnen können.
Unterschiedliche Regelschätze beim Bürgergeld
Beim Bürgergeld gibt es verschiedene Regelsätze. Zum einen muss zwischen minderjährigen und volljährigen Leistungsempfänger differenziert werden. Wie viel Bürgergeld ein Minderjähriger erhält, hängt immer von seinem Alter ab. Zum andern gibt es auch unterschiedliche Regelsätze für Alleinstehende und Leistungsempfänger in einer Partnerschaft.
Alleinstehende bekommen ab Januar 2023 monatlich 502 Euro Bürgergeld. Das sind 53 Euro mehr im Monat als früher bei Hartz IV. Wer in einer Partnerschaft lebt, muss sich mit weniger Geld begnügen. Dann erhält man nur 451 Euro Bürgergeld im Monat. Das ist aber immerhin noch ein Plus von 50 Euro im Monat verglichen mit den Hartz-IV-Zeiten. Die folgende Bürgergeld Tabelle 2023 gibt einen Überblick über die neuen Regelsätze für alle Leistungsempfänger.
Bürgergeld Tabelle 2023
| Regelbedarf für … | Regelsatz |
| Alleinstehende | 502 Euro |
| Volljährige Partner | 451 Euro |
| Volljährige von 18 – 24 Jahre
Leistungsempfänger unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen |
402 Euro |
| Jugendliche von 14 – 17 Jahre | 420 Euro |
| Kinder von 6 – 13 Jahre | 348 Euro |
| Kinder von 0 – 5 Jahre | 318 Euro |
Wer zuvor bereits Hartz IV bezogen hat, muss keinen neuen Antrag einreichen. Die Umstellung von Hartz IV auf das neue Bürgergeld erfolgt zum Jahreswechsel ganz automatisch.
Zusätzliche Unterstützung für Bürgergeldempfänger
Wer einen Anspruch auf Bürgergeld hat, bekommt aber nicht nur die in der Bürgergeld Tabelle 2023 angegebenen Regelsätze, sondern auch noch weitere Unterstützung. Das Jobcenter übernimmt für den Bürgergeldempfänger zusätzlich auch noch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Man hat sogar eine zwölfmonatige Karenzzeit eingeführt, in der das Amt die Miete zahlt, ohne zu prüfen, ob die Wohnung angemessen ist. Anders ist es bei den Heizkosten. Diese übernimmt das Jobcenter von Anfang an nur in angemessener Höhe.
Die Stromkosten werden im Gegensatz zu den Heizkosten nicht zusätzlich vom Jobcenter übernommen, sondern sich bereits in den Regelsätzen enthalten.
Wann gibt es Bürgergeld?
Für die Leistungsempfänger ist es nicht nur wichtig zu wissen, wie viel Bürgergeld sie bekommen, sondern auch wann sie das Geld bekommen. Da das Bürgergeld dazu dient, die Finanzierung der Lebenshaltungskosten sicherzustellen, wird es immer für einen Monat im Voraus ausgezahlt. Deswegen zahlt das Jobcenter das Bürgergeld in der Regel am letzten Werktag (außer Samstag) des vorherigen Monats an die Leistungsempfänger aus. Die folgende Tabelle zeigt, wann das Jobcenter das Bürgergeld für die Monate Januar bis Dezember 2023 auszahlt.
Tabelle Bürgergeld Auszahlungstermine 2023
| Monat | Bürgergeld Auszahlungstermine |
|---|---|
| Januar 2023 | Freitag, 30.12.2022 |
| Februar 2023 | Dienstag, 31.01.2023 |
| März 2023 | Dienstag, 28.02.2023 |
| April 2023 | Freitag, 31.03.2023 |
| Mai 2023 | Freitag, 28.04.2023 |
| Juni 2023 | Mittwoch, 31.05.2023 |
| Juli 2023 | Freitag, 30.06.2023 |
| August 2023 | Freitag, 28.07.2023 |
| September 2023 | Donnerstag, 31.08.2023 |
| Oktober 2023 | Freitag, 29.09.2023 |
| November 2023 | Dienstag, 31.10.2023 |
| Dezember 2023 | Donnerstag, 30.11.2023 |
Normalerweise überweist das Jobcenter das Geld direkt auf das vom Leistungsempfänger angegebene Konto. Sollte der Leistungsempfänger aber über kein Konto verfügen, kann er alternativ auch einen Scheck erhalten. Diesen kann man sich bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank auszahlen lassen. Dabei fallen allerdings Kosten an.
Leistungskürzung bei Pflichtverletzungen
Wer das Bürgergeld in voller Höhe erhalten möchte, sollte zudem darauf achten, die vorgegebenen Termine einzuhalten. Denn seit Beginn des Jahres können die Jobcenter wieder Sanktionen bei Pflichtverletzungen der Bürgergeldempfänger verhängen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Termine nicht eingehalten werden oder zumutbare Jobs abgelehnt werden. Beim 1. Verstoß des Leistungsempfängers droht eine Leistungskürzung um 10 % für einen Monat. Beim 2. Verstoß steigert sich die Strafe. Dann muss der Leistungsempfänger mit einer Leistungskürzung um 20 % für zwei Monate rechnen. Ab dem dritten Verstoß kann das Amt die Leistungen sogar 30 % für drei Monate kürzen.