Hier erfahren Sie, wofür Kinder ihr Taschengeld ausgeben sollten und was weiterhin von den Eltern bezahlt werden sollte. Beim Taschengeld stellen sich zwei Fragen. Zum einen die Frage, wie viel Taschengeld es geben sollte. Zum anderen die Frage, wofür das Taschengeld verwendet werden sollte. Auf unsere Startseite haben wir Ihnen bereits die Antwort auf die erste Frage gegeben. Dort finden Sie eine Taschengeldtabelle, die die optimale Taschengeldhöhe für alle Altersklassen zeigt. Jetzt wollen wir auch noch die Frage beantworten, wofür die Kinder das Taschengeld ausgeben sollten.
Schulsachen sollten die Eltern bezahlen
Wenn Kinder und Jugendliche ein regelmäßiges Taschengeld bekommen, sollten sie davon nicht die alltäglichen Ausgaben der Lebensführung bestreiten müssen. Diese Ausgaben, allen voran Nahrungsmittel und Getränke sollten auch weiterhin die Eltern übernehmen. Ebenso sollten die Eltern weiterhin für alle Kosten, die in Verbindung mit der Schulausbildung des Kindes stehen, wie etwa Schulbücher oder Unterrichtsmaterialien aufkommen. Ansonsten wäre die Gefahr zu groß, dass der Nachwuchs an der falschen Stelle zum Nachteil der eigenen Schulbildung spart.
Wofür sollten Kinder ihr Taschengeld ausgeben?
In erster Linie sollten die Kinder ihr Taschengeld dazu verwenden dürfen, damit ihre persönliche Wünsche und Bedürfnisse zu finanzieren. Darunter fallen beispielsweise:
- Spielsachen
- Computerspiele
- Süßigkeiten
- Zeitschriften/Comics
Darüber hinaus sollten die Mädchen und Jungen auch Aktivitäten in der Freizeit, die vornehmlich ihrem Vergnügen dienen, wie etwa ein Besuch auf der Kirmes oder eine Kinovorstellung von ihrem Taschengeld bezahlen müssen. Dagegen ist es sinnvoll, dass die Eltern auch weiterhin die anfallenden Beiträge für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder die Teilnahme am außerschulischen Musikunterricht für die Kinder übernehmen.
Budgetgeld für Jugendliche ab 14 Jahren
Bei der Frage, wofür Kinder ihr Taschengeld ausgeben sollten, muss auch differenziert werden nach dem Alter der Kinder und Jugendlichen. Bei jüngeren Kindern ist es ratsam, dass die Eltern noch die Kleidung des Kindes bezahlen. Sind die Kinder schon älter, kann man aber darüber nachdenken, ergänzend zum Taschengeld ein zweckgebundenes Budgetgeld für Kleidung zu vereinbaren. Im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets können die Kinder dann frei darüber entscheiden, wann und welche Kleidungsstücke sie kaufen wollen. Die Vereinbarung eines Budgetgelds für den Kleidungskauf ist aber frühstens ab einem Alter von 14 Jahren sinnvoll.
Trennung von Budget und Taschengeld
Wenn die Jugendlichen mit dem Budgetgeld für Kleidung gut zurechtkommen, kann man in Erwägung ziehen, auch noch für andere Ausgabenkategorien wie etwa Mobilfunk oder Verkehrsmittel ein Budgetgeld zu vereinbaren. Um das Budgetgeld für notwendige Ausgaben auf der einen Seite und das Taschengeld zur freien Verfügung auf der anderen Seite klar abzugrenzen, ist es ratsam, das Budgetgeld getrennt vom Taschengeld auszuzahlen. Am besten ist es sowohl für die Auszahlung des Taschengelds als auch für die Auszahlung des Budgetgelds jeweils einen festen Termin im Monat zu vereinbaren.