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Sozial schwache Familien in Deutschland bekommen neben dem Kindergeld noch weitere finanzielle Unterstützung vom Staat. Sie können zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen. Wir erklären Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Familien mit Kindern den Kinderzuschlag 2026 in Anspruch nehmen können.
Kinderzuschlag an Kindergeldanspruch gekoppelt
Zu Beginn des Jahres 2005 wurde im Rahmen der Agenda 2010 als ergänzende Maßnahme des Hartz IV-Gesetzes auch der Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) eingeführt. Dieser Kinderzuschlag sollte sozial schwache Familien mit Kindern vor einem Abrutschen ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bewahren. Zuletzt wurde Kinderzuschlag zum 1. Januar 2025 angehoben. Seitdem können einkommensschwache Eltern bis zu 297 Euro im Monat pro Kind bekommen. Der Kinderzuschlag ist grundsätzlich an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Das bedeutet, wenn der Anspruch auf Kindergeld entfällt, kann man auch keinen Kinderzuschlag mehr beantragen. Während aber das Kindergeldalle Eltern, unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte bekommen, ist der Kinderzuschlag an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt.
Wann bekommen Eltern den Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag erhalten nur Eltern, die zwar ihren eigenen Unterhalt bewerkstelligen können, aber den zusätzlichen Bedarf eines Kindes nicht abdecken können. Beim Kinderzuschlag gibt deshalb eine untere Einkommensgrenze. Um den Kindergeldzuschlag zu erhalten, müssen Eltern mindestens 900 Euro im Monat verdienen bzw. 600 Euro bei Alleinerziehenden verdienen. Gleichzeitig darf das Bruttoeinkommen der Eltern aber auch nicht zu hoch sein, wenn Eltern Sie den Kindergeldzuschlag beantragen wollen. Für die Obergrenze gibt es aber im Gegensatz zur unteren Einkommensuntergrenze keinen festgelegten Betrag. Die Obergrenze wird individuell für jede Familie berechnet. Wenn Sie nachprüfen wollen, ob ihre Familie die Einkommensvoraussetzungen für den Erhalt des Kinderzuschlag 2026 erfüllt, empfehlen wir Ihnen den Kinderzuschlags-Check auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu nutzen.
Wie wird der Kinderzuschlag beantragt?
In Deutschland leben derzeit rund 1,45 Millionen Kinder, die vom Kindergeldzuschlag profitieren. Die Zahl der Anspruchsberechtigten ist aber wesentlich höher. Wenn die Eltern die Einkommensvoraussetzungen erfüllen, wird der Kindergeldzuschlag aber nicht automatisch an die bedürftigen Eltern ausgezahlt. Genauso wie beim Kindergeld muss auch beim Kinderzuschlag zunächst ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Aufgrund der bürokratischen Hürden nehmen derzeit aber weniger als 50 % % der Anspruchsberechtigten den Zuschlag auch tatsächlich in Anspruch.
Dabei ist es mittlerweile auch möglich, den Antrag komplett elektronisch zu stellen ohne Ausdruck und händische Unterschrift, sofern man über eine BundID zur elektronischen Identifizierung verfügt. Alternativ kann man den Antrag aber auch ohne elektronische Identifizierung online stellen. In diesem Fall muss der Antrag nach der Dateneingabe ausgedruckt, unterschrieben und dann an die zuständige Familienkasse geschickt werden. Sofern der Zuschlag bewilligt wurde, wird er am selben Tag wie das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt. Die Termine für die Kindergeldauszahlung im Jahr 2026 können Sie auf der folgenden Seite nachlesen.
Wie viel Geld bekommen sozial schwache Familien als Unterstützung?
Am 21. März 2019 hat der Bundestag das Starke-Familien-Gesetz, das eine Anhebung des Kinderzuschlags vorsieht,verabschiedet. Durch dieses Gesetz stieg der Kinderzuschlag zum 1. Juli 2019 von 170 Euro im Monat auf 185 Euro im Monat. Zum 1 Januar 2021 wurde der Zuschlag um 20 Euro auf 205 Euro im Monat angehobem. Zum 1. Januar 2022 stieg er dann nochmals um vier Euro auf 209 Euro. Durch einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro stieg der Kinderzuschlag im Juli 2022 auf 229 Euro im Monat. In den Jahren 2023 und 2024 wurde der Kinderzuschlag dann auf 250 Euro bzw. 292 Euro angehoben. Die letzte Erhöhung des Kinderzuschlags gab es Anfang 2025. Seitdem beläuft er sich auf 297 Euro pro Kind im Monat.
Hierbei handelt es sich um den Maximalbetrag, den sozial schwache Familien pro Kind im Monat als Unterstützung erhalten können. Es kann auch vorkommen, dass nur der anteilige Zuschlag ausgezahlt wird. Falls die Bemessungsgrundlage überschritten wird, wird der Kindergeldzuschlag entsprechend gekürzt und nur noch anteilig für jedes Kind an die Eltern ausgezahlt. Sofern das Kind eigenes Einkommen hat oder Leistungen wie Unterhalt oder Waisenrente erhält, führt dies auch zur einer entsprechenden Kürzung der Kinderzuschlags.