Mehr Kindergeld für alle Eltern

Mehr KindergeldErfreuliche Nachrichten für alle Familien mit Kindern in Deutschland. Bei Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, landet dank der bevorstehenden Kindergelderhöhung ab Juli 2019 etwas mehr Geld im Portemonnaie. Pünktlich zum 1. Juli 2019 wird das Kindergeld um zehn Euro pro Kind im Monat angehoben. Neben dem Kindergeld steigt auch der Kinderfreibetrag.

Kindergeld steigt um 10 Euro pro Kind

Bislang bekamen Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro Kindergeld im Monat. Durch die Kindergelderhöhung steigt das Kindergeld das erste und zweite Kind auf 204 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhielten Eltern bislang 200 Euro monatlich. Ab 1. Juli 2019 wird es dann für das dritte Kind 210 Euro monatlich geben. Für das vierte Kind und alle weiteren Kinder danach steigt das Kindergeld zum zweiten Halbjahr 2019 von 225 Euro im Monat auf 235 Euro im Monat.

Dank der Kindergelderhöhung hat also eine Familie mit vier Kindern demnächst jeden Monat immerhin 40 Euro mehr im Portemonnaie. Eltern müssen nichts veranlassen, um von der Kindergelderhöhung zu profitieren. Die Familienkasse überweist ab Juli 2019 automatisch die erhöhten Beträge auf das Konto der Erziehungsberechtigten. Die genauen Überweisungstermine für die Monate Juli 2019 bis Dezember 2019 können Sie aus unserem Kindergeld Überweisungsplan 2019 ablesen.

Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben

Elter haben die Wahl, ob sie jeden Monat Kindergeld erhalten wollen oder aber durch den Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen wollen. Im Jahr 2019 erhöht sich nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG steigt. Der Kinderfreibetrag wird im Jahr 2019 auf 7.620 Euro im Jahr pro Kind für beide Elternteile angehoben. Bei getrennt lebenden Elternpaaren wird für beide Elternteile jeweils der halbe Kinderfreibetrag angesetzt. Dabei setzt sich der Kinderfreibetrag folgendermaßen zusammen:

  • 2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
    4.980 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Im Vorjahr belief sich der Kinderfreibetrag noch auf 7.428 Euro. Ob die Kindergeldauszahlung oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags wirtschaftlich lohnenswerter ist, hängt von dem Einkommen der Eltern ab. Im Rahmen der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, welche dieser beiden Alternativen für den jeweiligen Steuerpflichtigen sinnvoller ist.

Weitere Kindergelderhöhung für 2021 geplant

Ein Blick in die Zukunft verspricht eine weitere Kindergelderhöhung für die Familien in Deutschland. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, das Kindergeld im Jahr 2021 erneut anzuheben. Dann sollen nach den derzeitigen Plänen der großen Koalition Eltern sogar 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind im Monat erhalten. Gleichzeitig soll im Jahr 2021 auch der Kinderfreibetrag entsprechend angehoben werden.

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