Mehr Kinderkrankengeld wegen Corona

Mehr Kinderkrankengeld für berufstätige ElternBerufstätigen Eltern können in diesem Jahr mehr Kinderkrankengeld wegen Corona bekommen. Die Corona Pandemie stellt insbesondere für Familien mit Kindern eine enorme Herausforderung dar. Um die Familien in dieser schwierigen Zeit zu entlasten, hat die Bundesregierung jetzt eine Ausweitung des Kinderkrankengelds auf den Weg gebracht.

Verdoppelung der Kinderkrankentage wegen Corona

Es ist angedacht, die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr wegen Corona pro Elternteil und Kind von 10 Tage auf 20 Tage zu verdoppeln. Für Alleinerziehende steigt die Zahl der Kinderkrankentage, die sie pro Kind in Anspruch nehmen können, auf 40 Tage. Zuvor waren es bei Alleinerziehenden 20 Kinderkrankentage. Bei mehr als zwei Kindern ist die Gesamtzahl der Kinderkrankentage allerdings auf maximal 90 Tage begrenzt. Die neuen Regeln zum Kinderkrankengeld sollen rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten.

Eigentlich ist das Kinderkrankengeld für Situationen gedacht, in denen Eltern wegen der Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass es niemanden im Haushalt gibt, der das kranke Kind betreuen kann. Das von der Krankenkasse gezahlte Kinderkrankengeld beträgt im Normalfall 90 Prozent des Netto-Verdienstes.

Kinderkrankengeld bei geschlossenen Schulen und Kitas

Wenn in der Corona Pandemie Schulen und Kitas geschlossen bleiben, wissen berufstätige Eltern oft nicht, wohin mit dem Nachwuchs. Deswegen sollen Eltern das Kinderkrankengeld jetzt auch bekommen, wenn sie nicht zur Arbeit gehen können, weil sie ihre Kinder aufgrund geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen müssen. Das Kinderkrankengeld wird auch gezahlt, wenn zwar eine Notfallbetreuung angeboten wird, die Eltern aber gebeten werden, ihre Kinder wegen Corona zu Hause zu lassen oder die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben ist.

Kinderkrankengeld auch für Eltern im Homeoffice

Wegen Corona sind derzeit viele Arbeitnehmer zu Hause im Homeoffice. Auch Eltern im Homeoffice haben Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wenn sie ihren Nachwuchs wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen. Wenn Eltern das Kinderkrankengeld beantragen wollen, müssen sie ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung der Schule oder Kita, dass diese wegen Corona geschlossen ist oder nur eine Notbetreuung anbietet, übermitteln. Darüber hinaus benötigt die Krankenkasse auch noch eine Verdienstbescheinigung des Elternteils. Nur Eltern, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können das Kinderkrankengeld beantragen. Zudem muss auch das Kind gesetzlich versichert sein. Solange die Eltern Kinderkrankengeld beziehen, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Finanzierung der zusätzlichen Kinderkrankentage muss der Bund zum 1. April 2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Umfang von 300 Millionen Euro leisten.

Das könnte dich auch interessieren …