Auslandskrankenversicherung für Familien – Familientarife

Auslandskrankenversicherung für Familien mit KindernAuf dieser Seite erfahren Sie, wann sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung für Familien lohnt. Für viele Familien ist der Urlaub die schönste Zeit im Jahr. Leider kann es auch im Urlaub vorkommen, dass sich ein Familienmitglied verletzt oder erkrankt Bei einer Reise ins Ausland stellt sich daher die Frage, ob für diesen Fall der Abschluss eine Auslandskrankenversicherung für Familien ratsam ist. Dieser Frage wollen wir im Folgenden genauer auf den Grund gehen.

Auslandskrankenversicherung für gesetzlich versicherte Familien

Ob der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfehlenswert ist, hängt zum einen davon ab, ob man in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichert ist. Zum anderen spielt aber auch das Urlaubsziel eine Rolle. Für gesetzlich Versicherte, die ins Ausland reisen wollen, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mehr als ratsam. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten zwar einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen in anderen Ländern Europas, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Allerdings deckt der Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte bei Weitem nicht alle medizinischen Leistungen im Ausland ab.

Eingeschränkter Versicherungsschutz im europäischen Ausland

Gesetzlich Versicherte, die im europäischen Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten von Ihrer Krankenkasse nur den Beitrag erstattet, den auch ein Bürger im Reiseland von der dortigen Krankenversicherung bekommen hätte. Diesen Betrag darf die deutsche Krankenkasse auch noch anteilig kürzen, beispielsweise für zusätzlich angefallene Verwaltungskosten.

Darüber hinaus müssen gesetzlich Versicherte noch weitere Einschränkungen beim Versicherungsschutz im europäischen Ausland hinnehmen. Sie bekommen nur die medizinische Behandlung bei im Urlaubsland zugelassenen Ärzten von ihrer Krankenkasse bezahlt und müssen zusätzlich den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil selbst tragen. Wenn im Urlaubsland eine privatärztliche Rechnung von einem Arzt oder einer Klinik ausgestellt wird, werden diese Aufwendungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Um diese Lücken im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung für Familien sinnvoll.

Keine Kostenerstattung für Krankenrücktransporte

Falls man im Urlaubsland schwer krank wird oder sich schwer verletzt, kann ein Krankenrücktransport nach Deutschland erforderlich sein. Allerdings erstattet die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten für Krankenrücktransporte nach Deutschland auf. Dabei kann ein Krankenrücktransport schnell mehrere zehntausend Euro kosten. Wenn man die Kosten für einen Krankenrücktransport als gesetzliche Versicherter nicht aus eigener Tasche zahlen will, braucht man eine private Auslandskrankenversicherung. Beim Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sollte man immer darauf Wert legen, dass diese auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte übernimmt und sich nicht nur auf medizinisch notwendige Rücktransporte beschränkt.

Kein Versicherungsschutz bei Reisen außerhalb Europas

Bei medizinischen Behandlungen in Staaten außerhalb Europas, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungskommen geschlossen hat, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keinen Cent. Deswegen ist der Abschluss einer privaten Auslandsversicherung bei Reisen in nichteuropäische Länder dringend angeraten. Einige Länder wie etwa die Vereinigten Staaten verlangen bei einem längeren Aufenthalt sogar den Nachweis einer privaten Auslandskrankenversicherung, da sie ansonsten gar kein Visum ausstellen.

Familientarife bei der Auslandskrankenversicherung

Eine private Auslandskrankenversicherung kann man auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abschließen. Daneben gibt es aber auch Familientarife bei der Reisekrankenversicherung. Bei einem Familientarif sind neben den beiden Elternteilen auch die Kinder der Familie direkt mitversichert. Wenn man mit der Familie in Ausland reist, ist es in der Regel günstiger, eine Reisekrankenversicherung für die ganze Familie abzuschließen, statt einer separaten Police für jedes einzelne Familienmitglied.

Zusatzleistungen bei den Familientarifen der Auslandskrankenversicherung

Wenn man einen Familientarif bei der Reisekrankenversicherung nutzen will, sollte man immer auf die Altersobergrenze für mitversicherte Kinder achten. Bei manchen Familientarifen sind nur minderjährige Kinder und Jugendliche mitversichert. Es gibt aber auch Familientarife bei der Auslandskrankenversicherung, die auch noch volljährige Kinder bis zum Alter von 21 Jahren oder sogar 25 Jahren einschließen. Außerdem bieten die Familientarife der Auslandskrankenversicherung häufig noch weitere Zusatzleistungen für Familien mit Kindern im Urlaub. Dazu gehört beispielsweise das sogenannte Rooming-in, dass den Eltern ermöglicht, kostenfrei im Krankenhaus zu übernachten, wenn ihr Kind dort behandelt wird.

Reisekrankenversicherung für privat versicherte Familien

Für privat Versicherte sieht die Situation in Hinblick auf den Versicherungsschutz im Ausland erheblich besser aus als für gesetzlich Versicherte. Die privaten Krankenversicherungen bieten normalerweise einen besseren Versicherungsschutz im Ausland als die gesetzlichen Krankenkassen. Das gilt sowohl bei Reisen innerhalb Europas aber auch bei Reisen außerhalb Europas. Allerdings muss man bedenken, dass es bei den Leistungen der privaten Krankenversicherungen je nach gewähltem Tarif auch deutliche Unterschiede geben kann. Bei einigen privaten Krankenversicherungen ist beispielsweise der Versicherungsschutz bei Reisen in außereuropäische Länder auf einen Monat befristet. Privat Versicherte, die mit ihrer Familie ins Ausland reisen wollen, sollten sich deshalb vorher auf jeden Fall informieren, für welche medizinischen Leistungen ihre Versicherung bei Auslandreisen aufkommt. Wenn irgendwelche Lücken im Versicherungsschutz bestehen, sollte man diese durch eine zusätzliche Reisekrankenversicherung schließen.