Wenn ihr Kind den Schulabschluss geschafft hat, stellt sich für die Eltern die Frage, wie es mit dem Kindergeld nach der Schule weitergeht. Nachfolgend wollen wir dieser Frage auf den Grund gehen.
Wann gibt es weiter Kindergeld nach der Schule?
Ob weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld nach der Schule besteht, hängt zum einen vom Alter des Kindes ab. Solange das Kind noch minderjährig ist die Sache ganz klar. Dann haben die Eltern auf jeden Fall weiterhin einen Kindergeldanspruch. Allerdings kann auch für Kinder über 18 Jahren noch ein Anspruch auf Kindergeld nach der Schule bestehen. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Kindergeld bei Berufsausbildung
Wenn ein volljähriges Kind nach dem Schulabschluss für einen Beruf ausgebildet wird entweder durch ein Studium oder eine Ausbildung können die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten. Bei einer Erstausbildung bzw. einem Erststudium ist es auch egal, ob und wie viel das Kind nebenher arbeitet. Anders sieht die Sachen dagegen aus, wenn das Kind bereist seine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium absolviert.
Kindergeldanspruch bei der zweiten Ausbildung
Bei einem Zweitstudium oder einer Zweitausbildung geht der Kindergeldanspruch der Eltern verloren, wenn ihr Kind in dieser Zeit eine schädliche Erwerbstätigkeit ausübt. Eine schädliche Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn das Kind neben dem Studium oder Ausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Ausnahmeregelungen gibt es für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie für Tätigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, wie beispielsweise das Referendariat bei einem Lehramtsstudium.
Außerdem gibt es eine Altersobergrenze für den Kindergeldbezug während der Berufsausbildung. Die Familienkasse stellt die Kindergeldzahlung spätesten dann ein, wenn das Kind seinen 25. Geburtstag gefeiert hat.
Unterbrechung zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung
Es kommt auch häufiger vor, dass zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums eine gewisse Zeit verstreicht. Auch in dieser Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten müssen die Eltern nicht auf das Kindergeld verzichten, sofern die Dauer des Übergangszeitraums nicht mehr als vier Monate beträgt. Bei einer länger andauernden Unterbrechung kann die Kindergeldkasse aber das Kindergeld für den kompletten Zeitraum von den Eltern zurückverlangen. Glücklicherweise gibt es aber eine Möglichkeit, das zu verhindern. Dafür muss der Nachwuchs ein Praktikum absolvieren, das in einem fachlichen Zusammenhang zum angestrebten Beruf steht.
Suche nach einem Ausbildungsplatz
Wenn das volljährige Kind nach dem Schulabschluss keine Berufsausbildung beginnen kann, weil es keinen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen hat, steht den Eltern dennoch Kindergeld zu. Allerdings muss man nachweisen, dass das volljährige Kind ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz unternimmt. Als Nachweis dienen beispielsweise Absagen, Eingangsbestätigungen, oder Einladungen zum Vorstellungsgespräch, welche der Familienkasse vorzulegen sind. Ebenso gilt der Nachweis als erbracht, wenn das Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend registriert ist.
Kindergeldanspruch beim Freiwilligendienst
Es gibt heutige immer mehr junge Menschen, die sich nach der Schule nicht direkt ins Arbeitsleben stürzen wollen, sondern das Bedürfnis haben, sich für die Gesellschaft oder den Umweltschutz zu engagieren. Dann können sie eine Zeit lang eine Freiwilligendienst leisten. Für die Eltern kann es auch in die Zeit weiter Kindergeld geben. Wenn der Nachwuchs einen der in § 32 EStG aufgezählten Freiwilligendienste wie etwa das freiwillige soziale Jahr, das freiwillige ökologische Jahr und den Bundesfreiwilligendienst absolviert, haben die Eltern auch einen Kindergeldanspruch. Beim Freiwilligendienst gilt ebenfalls als Altersobergrenze für den Kindergeldbezug der 25. Geburtstag des Kindes.
Kindergeld nach der Schule für arbeitslose Kinder
Wenn ihr Kind nach dem Schulabschluss keinen Job findet und arbeitslos ist, können die Eltern ebenfalls weiter Kindergeld nach der Schule bekommen. Dafür muss das Kind aber bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sein. Die Meldung ist auch dann erforderlich für den Kindergeldbezug, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung aktuell arbeitsunfähig ist. Anders als bei Kindern in einer Berufsausbildung können Eltern für arbeitslose Kinder maximal bis zu deren 21. Geburtstag Kindergeld erhalten.